Nutzungsausfall: Wann bekommen Sie Geld statt einen Mietwagen?
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit? Dann haben Sie als Geschädigter oder Geschädigte im Haftpflichtfall häufig Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung – also Geld für jeden Tag ohne Auto, wenn Sie keinen Mietwagen nutzen.
Erfahren Sie hier, wann Sie Anspruch haben, wie viel Ihnen zusteht und wie Sie ihn korrekt nachweisen.

Nutzungsausfall-Entschädigung - Was ist das?
Statt eines Mietwagens erhalten Sie eine pauschale Entschädigung pro Ausfalltag. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich genutzt hätten. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse (A bis L).
Wichtig: Gilt nur bei unverschuldetem Unfall.
Weitere Infos finden Sie beim GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Voraussetzungen für die Nutzungsausfallentschädigung
Eine zentrale Voraussetzung für den Anspruch auf Nutzungsausfall ist ein unverschuldeter Unfall im Haftpflichtfall. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Reparatur oder einen Totalschaden handelt – entscheidend ist, dass das Fahrzeug nachweislich nicht fahrbereit ist.
Weitere Bedingungen sind, dass kein Mietwagen genutzt wird und die Eigennutzung glaubhaft gemacht werden kann.
Die Bedeutung dieser Kriterien ist klar:
Sie sind nicht der Verursacher des Unfalls.
Ihr Fahrzeug ist nachweislich nicht fahrbereit.
Nutzungsausfall wird nur gezahlt, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten.
Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich gebraucht hätten.
Damit sichern Sie sich eine faire Entschädigung für die entgangene Nutzung Ihres Autos.

Wie viel Geld steht Ihnen zu?
Die Entschädigung richtet sich nach Ihrer Fahrzeugklasse:
Gruppe A (Kleinwagen): ca. 30–35 €/Tag
Gruppe D/E (Mittelklasse): ca. 40 €/Tag
Gruppe H/K (Oberklasse): bis zu 200 €/Tag
Die Anzahl der Tage ergibt sich aus:
der Reparaturdauer laut KFZ Gutachten
oder der Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschaden
Mehr Infos finden Sie bei Stiftung Warentest: Nutzungsausfall erklärt.
Wie weisen Sie Ihren Anspruch nach?
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Fahrzeugklasse klar bestimmt
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Häufige Fehler, die Geld kosten
Sie nutzen einen Mietwagen und beantragen trotzdem Nutzungsausfall
Es fehlt ein KFZ Gutachten oder eine Reparaturrechnung
Das Fahrzeug war nicht zugelassen oder bereits fahruntüchtig vor dem Unfall
Tipp: Bewahren Sie alle Belege, den Fahrzeugschein und Nachweise über Ihre Nutzung gut auf!
Ihre Vorteile mit KOVO DIREKT
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Mehr dazu bei AutoBild: Nutzungsausfall erklärt.
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