Unfall bei Glätte oder Schnee – wer trägt die Schuld?
Schnee, Eis und Glätte sorgen jeden Winter für tausende Unfälle.
Ein plötzliches Rutschen, verlängerte Bremswege oder unkontrolliertes Schleudern – und schon ist es passiert.
Doch die entscheidende Frage nach einem solchen Unfall lautet:
Wer trägt eigentlich die Schuld? Und wer zahlt?
Die Antwort ist nicht immer eindeutig – aber es gibt klare Regeln.
KOVO DIREKT erklärt, wie die Haftung bei winterlichen Straßenverhältnissen funktioniert und wie Sie Ihre Ansprüche sichern.
Grundsatz: Bei Glätte gilt erhöhte Sorgfaltspflicht
Die Straßenverkehrsordnung schreibt klar vor:
„Fahrzeugführer müssen ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen.“
Das bedeutet:
Bei Schnee und Glätte trägt jeder Fahrer eine erhöhte Verantwortung, besonders vorsichtig zu fahren.
Daraus folgt ein wichtiger juristischer Punkt:
👉 Bei Glätte wird fast immer eine Mitschuld oder volle Schuld des Fahrers angenommen,
wenn er ins Rutschen kommt.
Der Grund:
Glätte ist vorhersehbar – und man hätte entsprechend langsamer fahren müssen.
Typische Unfallarten bei Schnee & Glätte
✔ Auffahrunfall
Klassiker im Winter.
Wer auffährt, hat in der Regel schuld – auch bei Glätte.
Grund:
Der Abstand war zu gering für die Straßenbedingungen.
✔ Rutschunfall / Schleudern
Wenn das Auto alleine von der Straße rutscht, gilt:
👉 Alleinschuld des Fahrers,
weil er sich nicht angepasst hat (Tempo, Reifen, Bremsverhalten).
✔ Kreuzung / Vorrang
Rutscht ein Fahrzeug in eine Vorfahrtstraße oder Kreuzung hinein →
Schuld des Rutschenden, auch bei Eisplatten.
✔ Parkschäden
Wenn Schnee oder Eis die Sicht oder Kontrolle behindert →
trotzdem Schuld des Fahrers.
Er hätte anders parken oder vorher räumen müssen.
✔ Unfall wegen nicht geräumter Straße
Hier wird es spannend:
➡ Gemeinden haften nur bei „extremer Vernachlässigung“, nicht bei normalem Winterwetter.
➡ Fahrer tragen weiter die Pflicht, sich anzupassen.
Wer zahlt bei einem Glätteunfall?

Die Art der Versicherung entscheidet viel.
✔ Haftpflicht
Zahlt, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen.
Aber Achtung:
Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung Sie in Regress nehmen (bis 5.000 €):
Fahren ohne Winterreifen
viel zu hohes Tempo
rücksichtsloses Verhalten
ungeräumte Scheiben (Sicht!)
✔ Vollkasko
Zahlt Ihren eigenen Schaden, selbst wenn:
Sie allein Schuld haben
Sie ins Schleudern geraten
Sie von der Fahrbahn abkommen
Sie gegen Schneeberge, Poller o.ä. rutschen
➡ But: Rückstufung in der SF-Klasse.
✔ Teilkasko
Zahlt nicht beim Glätteunfall,
weil es ein selbstverschuldeter Unfall ist.
Winterreifenpflicht – entscheidend für die Schuldfrage
In Deutschland gilt:
👉 Situative Winterreifenpflicht
(bei Glätte, Schnee, Reifglätte, Schneematsch)
Wer im Winter mit Sommerreifen fährt:
❌ begeht eine Ordnungswidrigkeit
❌ riskiert 60–120 € Bußgeld
❌ erhält 1 Punkt in Flensburg
❌ bekommt Teilschuld oder Alleinschuld
❌ riskiert Kürzungen der Versicherung
Viele Versicherer verweigern Leistungen teilweise oder komplett – Stichwort:
➡ grobe Fahrlässigkeit
Beweise sichern – das ist entscheidend

Gerade bei Glätte zählt eines:
Beweise, denn Versicherer prüfen sehr streng.
Diese Fotos sind wichtig:
📸 1. Unfallort
Bremswege
Schnee-/Eisflächen
Reifenspuren
Position beider Fahrzeuge
📸 2. Witterung / Straßenverhältnisse
Glatteis sichtbar
geräumte / ungeräumte Straße
Schneematsch
Tageszeit / Lichtverhältnisse
📸 3. Schäden
Übersicht
Abstand
Nahaufnahmen
📸 4. Fahrzeugdaten
Kennzeichen
Reifenprofil
Winterreifen-Kennzeichnung (M+S oder Schneeflocke)
➡ Noch besser: digitaler Upload bei KOVO DIREKT für Gutachtenerstellung.
Ratgeber: So machen Sie Fotos richtig
Polizei ja oder nein?
Die Polizei ist sinnvoll bei:
✔ Unklarer Schuldfrage
✔ Verletzten
✔ Fahrerflucht
✔ erheblichem Schaden
✔ Streit über Unfallhergang
✔ alkoholisierten Beteiligten
✔ Glatteis-untypischem Verhalten
Bei kleinen Blechschäden kann der Unfall ohne Polizei abgewickelt werden –
aber bei Schnee und Glätte geraten Versicherungen oft in Zweifel.
Tipp von KOVO DIREKT:
👉 Lieber einmal zu oft die Polizei rufen als einmal zu wenig.
Mitverschulden – die häufigsten Fehler im Winter
Viele Versicherer nutzen Fehler als Argument zum Kürzen:
❌ Sommerreifen
→ klare Mitschuld
❌ schlechte Sicht (Scheiben nicht freigekratzt)
→ bis 50 % Mitschuld möglich
❌ zu hoher Reifendruck
→ schlechter Grip → Mitverschulden
❌ abruptes Bremsen
→ Fahrfehler
❌ zu hohe Geschwindigkeit
→ Hauptursache für volle Schuld
Fazit: Glätteunfall? – Schuldfrage oft klar, aber Ansprüche sichern!
Unfälle bei Glätte sind häufig – und die Schuld liegt meist beim Fahrer des rutschenden Fahrzeugs.
Doch wie hoch die Erstattung ist, hängt davon ab, wie gut der Unfall dokumentiert ist.
Mit KOVO DIREKT sichern Sie:
✔ Beweise
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✔ rechtssichere Dokumentation
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