Ein Sachverständiger ermittelt die Wertminderung eines Fahrzeugs anhand verschiedener Faktoren. Dazu zählen das Fahrzeugalter und die Laufleistung, ebenso wie Fahrzeugtyp und Ausstattung. Auch der Umfang und die Art des Schadens sowie die Qualität der Reparatur beeinflussen den Minderwert.
Zur Berechnung kommen häufig anerkannte Modelle wie Ruhkopf/Sahm, die BVSK-Tabelle oder Erfahrungswerte aus der Praxis zum Einsatz.
Beispielhafte Richtwerte zeigen, wie sich die Wertminderung in der Praxis darstellt:
Bei einem Fahrzeugwert von 20.000 € und Reparaturkosten von 3.000 € liegt die Minderung bei etwa 500 bis 1.000 €.
Bei einem Fahrzeugwert von 30.000 € und 5.000 € Reparaturkosten beträgt der Wertverlust ca. 800 bis 1.500 €.
Steigt der Fahrzeugwert auf 40.000 € mit Reparaturkosten von 8.000 €, ergibt sich ein Minderwert von 1.200 bis 2.000 €.
Quelle: BVSK, eigene Berechnungen.






































































